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Kennzeichen abweichende Berechnungsart


Statt des erfassten Stücklistenartikels werden in der Rechnung die Einzelartikel der Stückliste berechnet. Es erfolgt kein Hinweis, dass es sich um eine aufgelöste Stückliste handelt.
Der Preis des erfassten Stücklistenartikels wird automatisch aus den Einzelartikeln der Stückliste gebildet. Es besteht keine Möglichkeit die ermittelten Preise und Zu-/Abschläge zu übersteuern, oder zusätzliche Zu-/Abschläge für den Auftrag auf diese Positionen zu verrechnen. Außerdem werden diese Positionen nicht in die Ermittlung von positionsübergreifenden Mengenstaffeln und auftragsübergreifenden Wertstaffeln einbezogen.

1 = Berechnung der Einzelartikel von Stücklisten