Sperre der Vorgangsposition für die Verarbeitung in Vorausberechnungen.
Wird aus dem Artikelstammsatz vorgeschlagen, ist jedoch vorgangsbezogen änderbar, so lange noch keine Vorausberechnung erfolgt ist .
Nach der ersten Erstellung einer Vorauszahlungsrechnung ist nur noch eine Aufhebung einer vorgangspositionsbezogenen Sperre möglich, anschließend wird zwangsweise eine neue Vorausberechnung angefordert.
Eine stornierte Vorausberechnung ist wieder änderbar.
Die Sammeländerungsfunktion greift nur, solange nicht vorausberechnete Vorgangspositionen mit selektiert sind.