Definieren Sie hier den Schlüssel für die Mehrwertsteuerabrechnung im Einkauf. Für konzerninterne Verrechnung kann es möglich sein, dass für interne Verrechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Allerdings ist das genehmigungspflichtig.
Deshalb ist es sinnvoll, für die interne Verrechnung einen eigenen Steuerschlüssel anzulegen, der dies berücksichtigt.