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Verarbeitung Lieferantenanforderung aus Artikelreferenz


In die kundenseitigen Artikelreferenzen (f036) ist es möglich, eine Lieferantendefinition zu hinterlegen (f036.lieferant), die bei Partieartikeln die unten angeführten Prüfungen durchführen kann.

 

 
0 = keine Berücksichtigung der Lieferantendefinition
1 = Nur Zwangslieferantenprüfung
2 = Nur Zwangslieferantenprüfung bei Vorgabe einer Partie
3 = Wunsch- und Zwangslieferantenprüfung
4 = Wunsch- und Zwangslieferantenprüfung bei Vorgabe einer Partie