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Faktor zur Preisermittlung


Anwendung entsprechend eingestellter Variante:

Soll der Basiswert verringert werden, muss dies über das negative Vorzeichen des Faktors erfolgen.

Faktor kann sein:

Prozent in Hundert, z. B. -20 (Basiswert von 120 mit -20% ergibt einen Wert von 100)
Prozent von Hundert, z. B. -20 (Basiswert von 100 mit -20% ergibt einen Wert von 80)
Faktor, z. B. 1,2 (Basiswert wird um 0,2 erhöht)

Achtung:
Ist die Variante auf Standardpreisermittlung eingestellt, so muss der Faktor 1 sein, damit die Multiplikation erfolgen kann!