Angabe eines Prioritätskennzeichens (1-9), das im Rahmen der täglichen Terminkontrolle der automatischen Mengenzuteilung und Lieferfreigabe (p122) bei Zuweisung einer Verkaufsposition mit dem jeweiligen Terminkennzeichen auf eine Einkaufsposition als Bezugsquelle in die Einkaufsposition eingetragen wird. In der Einkaufsposition wird immer das kleinste genutzte Prioritätskennzeichen zusammen mit dem zugehörigen verkaufsseitigen Bedarfstermin festgehalten. Diese Information soll dem Einkauf schnelle Hinweise zur Beurteilung der Folgen von einkaufsseitigen Terminverzögerungen liefern.