Eingabe eines Wertes in der angegebenen Währung, bis zu dem der Mindestauftragswertzuschlag ermittelt werden soll. Dieser Grenzwert ermöglicht es, Minimalzuschläge zu vermeiden, indem zum Beispiel bei einem Mindestauftragswert von 100,- € dieser Grenzwert nicht auf 100,- € sondern auf 98,- € gesetzt wird, um die Verarbeitung von Zuschlägen unter 2,- € zu vermeiden.