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Verkaufsprüfmengenverarbeitung 2


0=Mindestabnahmemenge (jede Menge, die gleich oder größer ist, gilt als zulässig)
1=Abnahmeeinheit (jede menge die gleich ist oder ein Vielfaches ist, gilt als zulässig)
2=Mindestabnahmemenge mit Rechteprüfung bei Unterschreitung
3=Abnahmeeinheit mit Rechteprüfung bei Abweichung
4=Mindestabnahmemenge gilt nur bei nicht ausreichender verkaufsfähiger Menge


Die Systematik der Mengenprüfungen in der Auftragserfassung und alle dafür nötigen Einstellungen sind im Handbuch Verkaufsmengenprüfung beschrieben.