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Intrastat


Mit dieser Beschreibung werden die organisatorischen und gesetzlichen Gesichtspunkte der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erläutert

Ziel


Unternehmen die Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen, sind zur Meldung der monatlichen Intrahandelsstatistik verpflichtet, sofern diese Unternehmen nicht durch Ausschlussregelungen befreit sind.

Ziel dieser monatlichen Statistik ist die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten.

Voraussetzungen

 

 

Intrastatmeldung Parameter (pp060)

Formularparameter für die Intrastat-Meldung auch für möglichen Formulardruck
Mandant, Eigene EU-Umsatzsteuer-ID, Zusatz vom Amt, Land vom Amt, Formularart (EURO), Lagerumbuchungen (EU-Auslandslager ?)

Globalparameter (p001) Allgemeine Daten - Aktivierung der Intrastat-Meldungen

Intrastat-Handelsstatistik zulassen aktivieren. Dadurch werden Zwangseingaben gefordert (statistische Warennummer im Artikelstamm). Sie können hier außerdem eine statistische Warennummer festlegen (z. B. für Textartikel), die nicht von der Intrastat-Meldung berücksichtigt werden soll.

Globalparameter (p001) Umsatzsteuerermittlung

Bei <EU-Unternehmen> oder gleichartigen Schlüsseln den Zwang zur Eingabe einer EU-Umsatzsteuer-ID aktivieren.

Parameter Reorganisation Rechnungen/Lieferscheine/Aufträge (pp150)

Aufbewahrungsfristen für Einkaufs- und Verkaufsvorgänge pflegen, und Ausgabefrist (Ausgabe der Intrastat nach wieviel Tagen) erfassen.

Weitere erforderliche Stammdaten für die Erstellung der Intrastat-Meldung in SOG ERP (VACOS) sind im Kapitel globale "Stammdaten und Parameter" für Ausfuhr und Einfuhr beschrieben.

 

Besonderheiten


Überprüfung aund Aufarbeitung bestehender Vorgänge bei nachträglicher Aktivierung
Soll die Intrastatmeldung in ein aktives SOG ERP (VACOS)-Projekt nachträglich aktiviert (p001) und implementiert werden so ist eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur der folgenden Tabellen per SQL zwingend notwendig : f020(Land), f096(V-Art, Statmeld, Inlausl), f092(V-Art), f095(V-Art), f010(Urland/Land) und f030(StatWnr).
Siehe auch den folgenden Hinweis bezüglich der nachträglichen Aktivierung und Einstellung des Schalters f096.statmeld, der in den Vorlage-SQL zum Zurücksetzen der Intrastat-Werte integriert ist.

Zurücksetzen der Intrastat-Werte
Um zum Beispiel nach Erst-Implementierung oder fehlerhafter Intrastat-Ausgabe die Intrastat-Werte bis zu einem definierten Monat zurückzusetzen, damit ab diesem Zeitpunkt die Intrastat-Daten neu ermittelt und aufgebaut werden können, steht ein Vorlage-SQL unter "sql\sog\intrastat_zuruecksetzen.sql" zur Verfügung.
Auch für die nachträgliche Aktivierung sollte dieser SQL eingesetzt werden, damit die Kennzeichnung von Storno-Rechnungen korrekt erfolgt.
Für diese Maßnahme muss sichergestellt werden, dass für den Zeitraum die Rechnungsdaten(f096) noch vollständig vorhanden sind und nicht bereits auf Basis von Aufbewahrungsfristen (pp150) reorganisiert wurden.
Für den per SQL zurückgesetzten Zeitraum können und müssen dann anschließend die Intrastat-Meldungen erneut manuell über das p060 erstellt werden.

Ermittlung des grenzüberschreitenden Wertes
Die für die Intrastat-Meldung erforderliche Ermittlung des grenzüberschreitenden Wertes erfordert eine Berechnung/Berücksichtigung einer Frachtkomponente.

Damit auch für Rechnungen, die explizit keine Frachtkosten ausweisen diese Berechnung stattfinden kann, erfolgt hier nach einem Näherungsverfahren eine entsprechende Wertermittlung.

 

Für eine etwas genauere Frachtwertermittlung kann im c042 - Exportsteuerung Versandart und Land (valand) auf Basis gepflegter Artikelgewichte anstelle des Prozentsatzes vom Warenwert auch eine nach Gewichten gestaffelte Frachtrate pro kg hinterlegt werden.

Damit kann der Frachtwert einer Sendung auch ohne explizite Frachtkosten in der Rechnung ermittelt werden.

 

Beispiel:

In der Steuerung im Programm c042 - Exportsteuerung Versandart und Land (valand) ist eine Frachtkalkulation von 1% vom Warenwert hinterlegt.

Also wird z. B. bei einem Warenwert von 500 EUR ein Frachtwert von 5 EUR angenommen, wenn die Rechnung explizit keine Frachtkosten beinhaltet.

 

Um den inländischen Frachtanteil bis zur Grenze zu ermitteln, wird der Frachtwert der gesamten Sendung, mangels fehlender genauerer Information, halbiert und als Frachtanteil für die Inlandsstrecke angenommen.

 

Wegen der für die Intrastat erforderlichen Meldung über die statistische Warennummer ist aber eine Berechnung pro Artikel erforderlich.

Dafür muss also ein Verteilungsschlüssel über den gesamten Frachtwert gebildet werden, damit der Frachtwert pro Artikel ermittelbar wird.

Als Verteilungsschlüssel für den Frachtwert wird im Normalfall das Gewicht herangezogen.

Deshalb wird hierfür der ermittelte Frachtwert der Gesamtsendung auf einen Frachtsatz per kg heruntergerechnet.

Dieser Frachtsatz wird dann genutzt, um den Frachtwert jeder einzelnen Position über das Positionsgewicht zu ermitteln.

Das ergibt z. B. bei einem Gesamtnettogewicht der Sendung von 20 kg und einem Frachtwert von 5 EUR kg einen Frachtsatz von 0,25 EUR pro kg.

 

Aus diesem Grund sind korrekte Gewichtsangaben in den Artikelstammdaten besonders wichtig!

Existiert kein Nettogewicht zu der Sendung, welches aus den Artikelgewichten gebildet wird, dann wird der Verteilungsschlüssel über den Warenwert gebildet.

 

Nutzung von Ladeadressen

Bei der Nutzung von Ladeadressen muss die Option optionen.IntraLadeadresse gesetzt werden, damit das Standardverhalten übersteuert wird.

 

Ausfuhr

Da die Angabe des Ursprungslandes in der Intrastatmeldung Pflicht ist, übernimmt das p150 - Reorganisation Auftrag Lieferschein Rechnung (reorgvg) keine Vorgangspositionen, bei denen das Ursprungsland nicht ermittelbar ist. Ein Fehler wird in das Protokoll des p150 geschrieben. Ist das Ursprungsland nicht im Artikelstamm hinterlegt, aber ein Lieferant ist hinterlegt, wird das Ursprungsland über den Lieferanten ermittelt. Die Prüfung des Ursprungslandes erfolgt ab Meldemonat >= 202201.

 

Kann keine UStIdNr ermittelt werden, wird die Dummy-UStIdNr übergeben (für Privatpersonen: QN999999999999, ansonsten: QV9999999999). Welche Dummy-UStIdNr übergeben wird, hängt vom Privat-Kennzeichen ab, welches im p001 - Globaleinstellungen (glob) unter Umsatzsteuerermittlung zum jeweiligen Umsatzsteuerkennzeichen gesetzt werden kann. Ab Version 03/22 können die Dummy-UStIdNr dann im Parameter des p060 - Intrastat-Meldung (intrastat) erfasst werden. Die Dummy-UStIdNr werden einmalig über einen SQL vorbelegt. Wenn nicht vorhanden, werden wie jetzt auch die Dummys verwendet.

 

Gutschriften werden mit der Geschäftsart = 21 übergeben (das Bewegungskennzeichen 0/"Menge und Wert in Lager und Statistik" muss hinterlegt sein)

Rechnungen an Privatpersonen werden mit der Geschäftsart = 12 übergeben.

Mustersendungen (f090.muster_sendung) werden mit Geschäftsart = 32 übergeben.

Rechnungen werden mit der Geschäftsart = 11 übergeben.

 

Das Umsatzsteuerkennzeichen wird anhand des Rechnungsbeleges ermittelt (bisher anhand der f010).

 

Einfuhr

Bei der Einfuhrmeldung wird keine UStIdNr übermittelt.

 

Wird eine Gutschrift/Belastungsanzeige für einen Einkauf / Lieferanten erstellt, so muss die Intrastat als Ausfuhr für den Monat durchgeführt werden.

 

Ablauf


Für die Erstellung der Intrastat-Meldung ist der Start des Programms <p150> (Reorganisation Rechnung) notwendig. Der Start ist über die nächtliche Jobsteuerung zu automatisieren. Hiermit werden die Daten für die Meldung bereitgestellt. Durch das Programm <p060> (Intrastat-Meldung) wird unter Angabe der Druckausgabe (Intrastat und Einzelnachweis), des Mandanten, des Bereichs (EK/VK) und des Abrechnungsmonats die Intrastat-Meldung sowie die Einzelnachweise ausgegeben. Das entsprechende Formular des Statistischen Bundesamtes wird durch die Ausgabe dann bedruckt.

Formulare


Inhalt und Gestaltung sowie weitere Details (Liste der Statistischen Warennummern) der Intrahandelsstatistik werden in normierten Formularen und einer Anleitung zum Ausfüllen dieser Formulare, vom Statistischen Bundesamt vorgegeben.

Übermittlung der Schnittstellendateien


Alternativ zur Papierübermittlung können Sie sich beim Statistischen Bundesamt zur Datenübermittlung anmelden. Sie erhalten dazu von diesem den gewünschten Dateinamen und weitere notwendige Daten. Sie übergeben dann nur noch die bei der Intratstatmeldung entstehenden Schnittstellendateien und vereinfachen dadurch den Ablauf erheblich.

 

Achtung:

Warenverkehre mit Nordirland ab dem 01.01.2021 müssen zur Intrahandelsstatistik unter Verwendung des Ländercodes XI gemeldet werden. Daneben sind keine Zollanmeldungen zu erstellen, obwohl Nordirland als ein Teil des Vereinigten Königreichs ebenfalls seit Anfang des Jahres 2020 nicht mehr der EU angehört.