Die Sonderpreiswirkungsstufe Günstigster Preis definiert für die Preisoptimierungsfunktion die Anwendbarkeit auf Sonderpreise. Hier wird festgelegt bis zu welcher Sonderpreisstufe die Preisoptimierungsfunktion angewendet werden darf. Die Sonderpreisstufe des jeweiligen Sonderpreises wird in den Konditionen bei der Zuordnung der Sonderpreisliste festgelegt.
0 Auf keinen Sonderpreis anwendbar.
1 Nur auf Sonderpreise bis Sonderpreisstufe 1 anwendbar.
2 Nur auf Sonderpreise bis Sonderpreisstufe 2 anwendbar.
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9 Auf alle Sonderpreise anwendbar