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Vorauszahlungsquote


Prozentualer Anteil am Gesamtauftragswert, der mit der Vorauszahlungsrechnung erreicht werden soll.
Anzugeben ist immer der Ziel-Prozentanteil, bereits abgerechnete Werte werden in der erstellten Rechnung ausgewiesen und berücksichtigt.
Eine Reduzierung (1.Rechnung 25%, 2.Rechnung 20%) einer bereits einmal abgerechneten Quote ist nicht möglich
Beispiel:
Soll ein Auftrag in 3 gleichen Teilbeträgen berechnet werden, so ist bei der ersten Teilrechnung 33,33, bei der zweiten 66,66 und bei der dritten 100,00 anzugeben.