In dieser Funktion können Sie entscheiden, ob für alle Direkteinkauf Verkaufspositionen aus dem gerade bearbeiteten Eingangsbeleg eine sofortige Lieferscheinfreigabe und eine Rechnungsfreigabe erfolgen soll.
Die Freigabe erfolgt nur für die in dem gerade bearbeiteten Eingangsbeleg vorhandenen Direkteinkaufspositionen und nur für Verkaufsaufträge, die keine Teillieferungs- oder Teilfakturierungssperre haben. Es wird ein Lieferbeleg je Verkaufsauftrag und eine Rechnung je Lieferbeleg erstellt.
Es werden also keine Sammellieferscheine und keine Sammelrechnungen erzeugt. Soll eine Sammelrechnung erzeugt werden, so kann diese über das p121 erzeugt werden.
Eine Rechnungsfreigabe ist nur im Zusammenhang mit einer Lieferfreigabe möglich.
Voraussetzung ist die Einrichtung eines Lagerorts im p826, in dem die Verkaufslieferscheinfreigabe für Direktgeschäfte beim Wareneingang erlaubt ist.
Funktionen (Softkeys) Verkaufslieferfreigabe und Verkaufsrechnungsfreigabe aller Direktgeschäftspositionen aus einem Eingangsbeleg