Erfassung der produzierten Menge.
Bei Verarbeitung mit Entnahmescheinen ist normalerweise maximal die über den Entnahmeschein erfassbar.
Die Zulassung der Erfassung von größeren Mengen (normalerweise nach vorheriger Änderung des Entnahmescheines) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- es ist nur ein aktiver Entnahmeschein vorhanden
- es sind mehrere Entnahmescheine vorhanden, aber es bleibt trotz Überproduktion eine Restmenge (zur Abdeckung der noch offenen Entnahmescheine) im Fertigungsauftrag
Bei der Erfassung von Überproduktionsmengen werden die Restmenge des Fertigungsauftrages und die geplanten Entnahmepositionen entsprechend vermindert.
Die Menge muss immer ein vielfaches der "kleinsten Teilbaren Lagermenge" sind sofern diese größer 0 ist.