Vorgabe von Prozentsätzen für die Verteilung beziehungsweise Veränderung von
Planwerten.
Verteilung Die Summe der Prozentsätze muß 100 Prozent ergeben. Werden keine
Prozentsätze vorgegeben, erfolgt eine gleichmäßige Verteilung auf
alle Monate.
Veränderung Prozentsatz mit Kennzeichnung negativer Sätze mit "-".