Bei Eingabe einer GTIN erfolgt die Prüfung in folgenden Varianten:
1. Bei 13-stelliger Eingabe erfolgt eine Prüfrechnung der Prüfziffer.
2. Bei 12-stelliger Eingabe besteht die Möglichkeit einer automatischen
Ermittlung der korrekten Prüfziffer. Erfolgt keine Eingabe, es ist jedoch
GTIN-Zwang eingestellt (s.pp841), so besteht die Möglichkeit einer
automatischen GTIN-Ermittlung entsprechend den Einstellungen in der Tabelle
ean.