Sie haben die Möglichkeit, berechnungsfähige Lieferscheine von der Berechnung zurückzustellen (z. B. wenn der Lieferwert sehr niedrig ist, um später eine höhere Sammelrechnung mit einem weiteren Lieferschein zu erreichen).
J = ja
N = keine Rückstellung
Erfolgt in den für die Rückstellung notwendigen Feldern kein Eintrag, so erfolgt die Rückstellung wie im Programmparameter p121 (pp121) hinterlegt.