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Entscheidung EU-Umsatzsteuer-ID


Die Verwendung bestimmter Kennzeichen für die automatische Umsatzsteuerermittlung ist an das Vorhandensein einer EU-Umsatzsteuer-ID gebunden. Ist diese nicht bereits vorhanden, wird über diesen Dialog die Weiterverarbeitung mit folgenden Möglichkeiten entschieden:


Die Umsatzsteuer-ID ist bekannt und für alle Empfangsadressen des Kunden im Empfangsland gültig und wird dementsprechend in der Verwaltung der länderbezogenen Umsatzsteuer-IDs erfasst

Die Umsatzsteuer-ID ist bekannt, kann jedoch nur für die aktuelle Empfangsadresse als gültig erfasst werden

Die Umsatzsteuer-ID ist nicht bekannt, folglich kann das Umsatzsteuerermittlungskennzeichen nicht genutzt werden


Die Funktion 'abbrechen' wird als 'Umsatzsteuer-ID nicht bekannt' interpretiert.

Steuerung des Umsatzsteuer-ID-Zwanges siehe Globalparameter (p001) Umsatzsteuerermittlung.