SOG ERP nutzt das p829 - Versandwegverwaltung (versweg) intern zur Steuerung und zur Berechnung der Frachtkosten und Gebühren.
Für die Gebührenermittlung in SOG ERP können Sie sich generell für unterschiedliche Ermittlungsvarianten pro Versandweg und Abrechnung zum Versender, sowie der Weiterberechnung zum Kunden entscheiden:
über SOG ERP Standard
über ein Fremd-Versandsystem
über Pauschalen + Zuschläge
Gebührenermittlung SOG ERP Standard
Definieren Sie, über welchen Versandweg die Grundgebühr ermittelt wird. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Versandwege auf eine gemeinsame Ermittlung der Grundgebühr zu schlüsseln.
Definieren Sie, über welchen Versandweg die Verwaltung der Tarifzonen erfolgt. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Versandwege auf eine Tarifzonensteuerung zu verschlüsseln. Ohne Tarifzonenversandweg wird eine globale Tarifzonensteuerung, die unabhängig vom Versandweg gilt, genutzt.
Bestimmen Sie, wie die Grundgebühr ermittelt werden soll. Erfolgt eine Ermittlung pro Paket, so werden die Gebühren als Paketgebühren interpretiert und pro Paket ermittelt und summiert. Bei Ermittlung pro Sendung wird nur einmal für die gesamte Sendung eine Gebührenermittlung durchgeführt.
Gebührenermittlung mit Pauschalen
Diese Variante wird unter anderem benutzt, wenn Kunden trotz gleicher Versandwege unterschiedliche Frachtkosten berechnet bekommen. Die Ermittlung wird dann über Artikel und die Preisermittlung von SOG ERP gesteuert.
Diese »Fracht-Artikel« können dann wie normale Warenartikel unterschiedlich konditioniert werden. Pro Verpackungsart können unterschiedliche Artikel zugeordnet werden, damit z. B. Pauschalen je Karton oder Palette möglich sind.
Kann für die Verdichtung bei gleichen Zuschlägen für unterschiedliche Versandwege genutzt werden. Die Zuschläge werden zusätzlich auf die Frachtpauschale summiert.
Kann für die Verdichtung bei gleichen Frachtpauschalen für unterschiedliche Versandwege genutzt werden.
Sie bestimmen, ob die Frachtpauschale auf eine Sendung oder pro Paket angewendet wird.
Definieren Sie, ob die Anzahl der Packstücke oder das Gewicht für die Preisermittlung herangezogen werden soll. Die Berechnungsbasis wird zur Ermittlung eines gestaffelten Preises und zur Multiplikation mit dem ermittelten Preis genutzt.
Preisartikel je Verpackungsart
Definieren Sie die für die Preisermittlung der Fracht zuständigen Artikel. Sie können für jede Verpackungsart einen eigenen Artikel bestimmen und damit z. B. für Kartons und Paletten verschiedene Frachtpauschalen festlegen. Die Konditionierung erfolgt wie bei normalen Waren-artikeln, die Artikelsatzart sollte standardmäßig auf 9 eingetragen sein.
Bestimmen Sie, ob für die Gebührenermittlung ein angebundenes Fremd-Versandsystem (wie z. B. SGS) genutzt werden soll. Arbeiten Sie mit einem Fremd-Versandsystem, so beachten Sie bitte den Reiter »Sonstiges« (siehe weiter unten). Fremd-Versandsysteme unterstützen SOG ERP bei der Gebührenermittlung und melden die Frachtkosten an SOG ERP zurück.
Problem: Die Rechnung beinhaltet bei - Nachnahme - nicht die Nachnahmegebühr.
Funktion »Tarifzonen verwalten«
Über die Funktion: »Tarifzonen verwalten« verwalten Sie die für die Gebührenermittlung notwendigen Tarifzonen. Existiert wie im Beispiel unten nur eine gültige Tarifzone in Deutschland, so tragen Sie diese wie folgt ein:
In der Tabelle »Gebühren verwalten« erfassen Sie die abzurechnenden Gebühren an den Versender und die weiterberechenbaren Gebühren an den Kunden. Die Gebühren können nach Tarifzonen und innerhalb der Tarifzonen nach Gewichten gestaffelt werden.
Benutzen Sie das Feld ab Zone, damit Sie sofort den entsprechenden Datensatz angezeigt bekommen. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn Sie sehr viele Tarifzonen definiert haben.
SOG ERP selektiert die unter Art A und Art B eingetragenen Frachtkosten.
SOG ERP selektiert nur die unter Art A eingetragenen Frachtkosten.
SOG ERP selektiert nur die unter Art B eingetragenen Frachtkosten.
Sie können unter Art A und Art B für jede Tarifzone eine jeweils abweichende Frachtberechnung eintragen. Die unter Art A eingetragenen Kosten, werden für die tatsächliche Abrechnung zur Spedition, UPS, etc. benötigt. Die unter Art B eingetragenen Frachtkosten werden dann dem Kunden von Ihnen in Rechnung gestellt.
siehe Tarifzone unter Tarifzonen verwalten. Sie definieren die Zone, für die die Gebühren gelten.
Angabe der oberen Gewichtsgrenze in Kilogramm für die Gültigkeit der Gebühren.
Normal/Einheit (=Sendung/Packstück)
Angabe der Grundgebühren je Sendung/Packstück entsprechend der Gebührenermittlungsart des jeweiligen Versand-weges.
Angabe der gewichtsabhängigen Grundgebühren je Kilogramm. Die Berechnung lautet dann: Frachtsatz x Gewicht (Sendung/Packstücks). Die Ermittlung erfolgt ebenfalls pro Sendung/Packstück entsprechend der Ermittlungsart (siehe oben)
siehe Normal/Einheit nur für die erhöhte Gebühr einer eiligen Zustellung
Zuschlagssteuerung (z. B. Samstagszuschlag oder Versicherungszuschlag)
siehe /Kg weiter oben und Eilig/Einheit
Die Bezeichnung des Zuschlags zu den Grundgebühren dient der Identifikation und kann in den Versandabrechnungen gedruckt werden.
Kodierung des Zuschlages beim Versandunternehmen. Dieser Code kann für den Druck in den Versandabrechnungen und der Übergabe an Versandunternehmen in Schnittstellen genutzt werden.
Wert des Zuschlages. Die Interpretation der Wertangabe (Betrag, Prozent etc.) erfolgt über das zugehörige Wertkennzeichen.
Steuerungskennzeichen für die Interpretation des Zuschlagswertes.
Funktion »Gebührenermittlung testen«
Mit Hilfe der Funktion »Gebührenverwaltung testen« haben Sie die Möglichkeit, die erfassten Versandkosten, die entstehen würden, zu testen.
Sie können das Versandziel, den Versandweg, die Verpackungsarten und Gewichte und den Sendungswert frei ändern.
Die Gebührenermittlung ermittelt dann unter Berücksichtigung des pp829 - Parameter Versandwegverwaltung (verswegpar) die jeweiligen Kosten.
pp829 - Parameter Versandwegverwaltung (verswegpar)
Hier definieren Sie die bei der Option: »Gebührenermittlung testen« erforderlichen vor eingestellten Daten. Anhand dieser Daten simuliert die Gebührenverwaltung die Versandkosten.